Die Gebäudeversicherung
Für Jeden ein Schreckensszenario...
...das Haus brennt bis auf die Grundmauern nieder - zum Glück sind wenigstens die Familienmitglieder gerettet...Doch was nun? Nur wenige Menschen können die Folgekosten aufbringen; für viele bedeutet das den finanziellen Ruin...
Die Versicherung schützt Sie zwar nicht vor Schäden an Ihrem Haus - jedoch vor den finanziellen Folgen.
Folgende Risiken können einzeln oder kombiniert versichert werden:
Feuer | dazu gehören: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Feuernutzwärmeschäden, Explosionen sowie Folgeschäden durch Rauch und Löscharbeiten. |
Leitungswasser | dazu gehören: Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (der gesamten Hauswasserversorgung), Bruch- und Frostschäden im Gebäude an Rohrleitungen, Sanitären Einrichtungen, Heizkesseln und Heizkörpern... |
Sturm und Hagel | Versichert sind Schäden, die durch Hagel und Sturm (ab Windstärke 8) am versicherten Gebäude entstehen. |
Wodurch entstehen die meisten Versicherungsschäden?
Sehr häufig entstehen Schäden durch Rohrbrüche bei Frost.
Wie versichere ich mich richtig?
Damit Ihr Gebäude nicht unterversichert ist, wird der Beitrag entweder auf der Grundlage einer festgelegten Versicherungssumme oder anhand der m² Wohnfläche berechnet - unter Berücksichtigung der speziellen Ausstattung Ihres Gebäudes.
Was ist versichert?
Suchen Sie sich den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Gebäude, die Gesellschaften bieten dazu Leistungen vom Basisschutz bis zum exklusiven Produkt.
Sie sind verpflichtet ...
...Ihrer Versicherung alle Änderungen betreffend des Gebäudewertes, der Gebäudenutzung usw. umgehend mitzuteilen.
Bei einem erlittenen Totalschaden zahlt die Versicherung den Betrag, der nötig ist, um das Haus wieder aufzubauen. Egal, wie der Zustand vor dem Totalschaden war.
Es gibt die Möglichkeit zu Deckungserweiterungen in der WGV.
Beispielsweise muss der Schutz vor Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Rückstau zusätzlich abgeschlossen werden.
Der Feuerrohbau - Versicherungsschutz kann über die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen werden.
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